AGB
card fitness studio

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Hausordnung – Öffnungszeiten

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Hausordnung wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Öffnungszeiten des Studios sind durch Aushang sowie in der Hausordnung bekannt gegeben. Die Änderungen der Öffnungszeiten behält sich die FF Fitness GmbH vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind.

2. Mitgliedschaft
  1. Ein Vertrag ist grundsätzlich erst ab 16 Jahren möglich, bedarf vor Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Unter 15 Jahren ist ein Vertragsschluss und das Training in den Studios nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Mitglieds möglich. Das erziehungsberechtigte Mitglied ist in diesem Fall für die Aufsicht und ein altersgerechtes Training des Minderjährigen verantwortlich. Die Aufsichtspflicht ist nicht auf die FF Fitness GmbH, deren Angestellte oder sonstige Dritte übertragbar.
  2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitbringen von Begleitpersonen (insbesondere auch Kindern) und Tieren ist nicht gestattet.

3. Änderung persönlicher Angaben

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

4. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

  1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
  2. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich im Anschluss automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat seitens einer Vertragspartei in Textform (unsere Empfehlung, per Einschreiben) gekündigt werden. Die Kündigung durch das Mitglied hat gegenüber der Verwaltungszentrale der FF Fitness GmbH, Baumeisterstraße 5, 87463 Dietmannsried zu erfolgen. Kündigungen, die einer Mitgliedschaft nicht eindeutig zugeordnet werden können, z.B. wegen fehlender Mitgliedsnummer, gelten nicht als zugegangen.
  3. Die FF Fitness GmbH kann den Mitgliedsvertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen.
  4. Veranlasst ein vertragswidriges Verhalten des Mitglieds eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund durch die FF Fitness GmbH, so kann diese die Beiträge bis zu nächstmöglichen ordentlichen Vertragsbeendigung sofort als Schadensersatz verlangen.

5. Unterbrechung/Stilllegung

  1. Bei länger andauernder Erkrankung/Verletzung (ab 8 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Verhinderung ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung mit Beginn zum Folgemonat. Die Stilllegung kann nur für volle Monate erfolgen. Die Verhinderungsgründe müssen der FF Fitness GmbH unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. ärztliches Attest) schriftlich mitgeteilt werden. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Stilllegung bzw. des Ruhens des Vertrages. Bei Ruhen bzw. Stilllegung des Vertrages ist der Mitgliedsausweis gesperrt. Während der Stilllegung ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Im Übrigen entbindet eine Erkrankung/Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Fitness-Studios nicht von den Verpflichtungen des Vertrages. Eine rückwirkende Anzeige der Verhinderung und Erstattung der Beiträge ist nicht möglich. 
  2. Muss die FF Fitness GmbH infolge höherer Gewalt den ordentlichen Fitnessbetrieb in ihren Räumlichkeiten zeitweise einstellen, ist das Mitglied berechtigt die auf den betreffenden Zeitraum entfallenden Mitgliedbeiträge zurückzufordern.
    1. Die Rückforderungen des Mitglieds an die FF Fitness GmbH müssen innerhalb von drei Monaten in Textform geltend gemacht werden. Erfolgt keine Rückforderung innerhalb der drei Monate, ist die Rückerstattung ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit Ablauf des jeweilig betroffenen Monats.
    2. Erfolgt eine Rückerstattung, verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Vertragsbeendigung um die entsprechende Dauer auf einen späteren Zeitpunkt.
    3. Höhere Gewalt ist jedes von außen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt, nicht abwendbare Ereignis. Als höhere Gewalt gelten vor allem Ereignisse wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen), Epidemien, Kriege und politische Unruhen. Ein Indiz für das Vorliegen höherer Gewalt sind dabei behördliche Maßnahmen und Warnungen.

6. Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsverzug

  1. Sind in dem Vertrag einmalige Beiträge oder sonstige Zahlungen vereinbart, werden diese am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
  2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus, je nach Wahl des Mitglieds, am 1. des Monats oder zum 15. des Monats fällig und per Lastschriften-Einzug abgebucht.
  3. Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten (sog. Bankrücklastkosten) vom Mitglied zu tragen. Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied die Kosten der Zahlungsaufforderungen (Mahnkosten) zu höchstens € 6,00 zu tragen. Weitere Verzugsschäden, ausgenommen der Mahnkosten, bleiben davon unberührt.
  4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags in Höhe der Summe von zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Bis zur Begleichung des offenen Betrages ist die FF Fitness GmbH berechtigt ihre Leistung zu verweigern und dem Mitglied insbesondere durch Sperrung seiner Mitgliedskarte den Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten zu verwehren.

7. Haftung

  1. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der FF Fitness GmbH ist vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen der FF Fitness GmbH. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten), bei Personenschäden und im Rahmen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung wegen der Verletzung von Kardinalspflichten ist jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
  2. Das Mitglied hat sich vor Vertragsschluss und fortwährend zu versichern, ob nicht eine eingeschränkte oder völlige Sportuntauglichkeit einer Benutzung der Einrichtungen entgegensteht und ein Unfall- oder Verletzungsrisiko begründet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied insbesondere vor Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Fitness-Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen.

8. Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht gilt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. In diesem Fall wird die Aufnahmegebühr als Bearbeitungsaufwand einbehalten. Ein Rücktritt innerhalb der vorgenannten Frist ist mit Abgabe der Mitgliedskarte zu erklären.


9. Mitgliedsausweis/Magnetschlüssel (kodierte Magnetkarte)

  1. Jedes Mitglied erhält einen Magnetschlüssel (Mitgliedskarte). Mit diesem ist bei jedem Studiobesuch ein einloggen am Kartenlesegerät im Eingangsbereich Pflicht.
  2. Durch den Magnetschlüssel erhält das Mitglied Zugang zum Fitnessstudio zu den am Eingang ausgewiesenen Studio-Öffnungszeiten, auch außerhalb der Trainerzeiten.
  3. Das Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden, diese sicher zu verwahren und nicht Dritten zu überlassen.
  4. Jeder Verlust des Magnetschlüssels ist der FF Fitness GmbH unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung befreit. Das Kartenpfand für die verlorene Mitgliedskarte wird einbehalten. Für die Neuausstellung wird erneut ein Kartenpfand erhoben.
  5. Überlässt das Mitglied die Mitgliedkarte wissentlich und willentlich einem Dritten zur Benutzung der Einrichtungen der FF Fitness GmbH, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Beitrags von € 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Unberührt hiervon bleiben die weiteren Rechte der FF Fitness GmbH aus einer Zuwiderhandlung, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Die Vertragsstrafe wird auf eine etwaige Schadensersatzforderung angerechnet.

10. Arzneimittel, Mittel zur Leistungssteigerung und gewerbliche Trainingsdienstleistungen

  1. Dem Mitglied ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitness-Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die FF Fitness GmbH ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte.
  2. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Spind-Nutzung

Den Mitgliedern werden in den Trainingsräumlichkeiten verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt, die vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit genutzt werden dürfen. Die FF Fitness GmbH ist berechtigt verschlossene Spinde zu öffnen und zu räumen, wenn dies auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden oder dies zur Abwehr einer Gefahr oder zur Strafverfolgung notwendig ist.

12. Datenschutz, Mitgliedfoto, Datenerhebung und Videoüberwachung

  1. Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Insbesondere findet anhand des Mitgliedsfotos und einer Videoüberwachung eine Kontrolle des berechtigten Zugangs statt. Beim Betreten des Fitnessstudios werden dazu auch Datum, Uhrzeit sowie die Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.
  2. Das Mitglied erklärt sich im Zuge dessen und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Trainingsräumlichkeiten mit der Aufzeichnung per Videoüberwachung einverstanden. Tonaufnahmen werden nicht aufgezeichnet.
  3. Die Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen überdurchschnittlich geschützt und entsprechend Art. 17 DSG-VO unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Zweckerreichung nicht mehr notwendig sind (in der Regel nach max. 72 Stunden).